Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen und Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Beim Upload durch den Auftragsgeber bzw. beim Zusenden der druckfertigen Daten und den dazugehörigen Auftragsdaten handelt es sich um ein Vertragsangebot.

II. Zahlung 

A) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

B) Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

C) Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk.

D) Die Preise schließen Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

E) Die Zusatzkosten sind aus der Preisliste zu entnehmen oder gesondert zu erfragen.

F) Datenkonvertierung, Probedruck und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden mit € 66,- pro Stunde berechnet. G) Die Bestimmungen des Abschnittes IX gelten entsprechend.

III. Zahlungsmodalitäten

1. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, Nachnahme oder BAR. Bei einer Nichtannahme der Lieferung werden die dadurch entstandenen Kosten berechnet. 2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Etikettenmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. 3. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich unsere

Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

IV. Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensvehältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet. 2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7,2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Lieferung

1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermines der Schriftform.

3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist Ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe

des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4. Betriebsstörung - sowie im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, sowie Störungen in den Datenleitungen, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Rahmen des Eigentumsvorbehaltes, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an.

6. Die Haftung wegen der Verletzung von leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

VI. Beanstandungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Daten sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse mit den gestellten Daten in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Die Beanstandung offensichtlicher Mängel ist nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Wochen nach Warenausgang beim Auftragnehmer eintrifft.

3. Bei Mängeln ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl, unter Ausschluß

anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Rest gestrichen. Die Haftung der Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; V. 6. gilt entsprechend. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde; V. 6. gilt entsprechend.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen

In allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck. Vergleichsdrucke von Monitor- und/oder Desktopdruckern sind aufgrund unterschiedlicher Kalibrierungseinstellungen der Geräte zu professionellen Druckmaschinen nicht bindend. Andrucke auf unseren betriebseignene Maschinen können nach Aufwand und entsprechender Angebotsbestätigung ausgeführt werden.

6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die

Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind. 7. Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die bestellte Menge.

8. Falls die vom Auftraggeber gestellten Daten nicht den Vorgaben von Gutenbergs Erben OHG entsprechen, werden diese ggf. für den Druck aufbereitet. Eine Miteilung an den Auftraggeber muß nicht erfolgen. Dies gilt insbesondere für Dateien die auf RGB-Farben basieren, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften. Die daraus resultierenten Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können nicht beanstandet werden.


VII. Eigentum, Urheberrecht

1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.

2. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt. Firma colorplex hat auf derer Inhalt keinen Einfluß. Aus diesem Grund haftet der Kunde gegenüber Firma colorplex dafür, daß er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, daß durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegeben Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter beeinträchtigt werden, und das die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte enthalten, nicht gegen gute Sitten verstoßen. Wird Firma colorplex von Dritten, deren Rechte durch die Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Vorlagen verletzt werden, in Anspruch genommen, stellt der Kunde Firma colorplex von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Aufwand frei.

VIII. Verwahren, Versicherung

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände oder Daten sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besonderer Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie bspw. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung. Falls wir diese an Sie zurücksenden sollen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag bei.

3. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände oder Daten werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4. Sollten die vorstehend bezeichneten Gegenständen versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

IX. Impressum und Darstellung auf der Web-Site

1. Der Auftragnehmer kann mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit, Copyright

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragsnehmers dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die

Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebots genießen nach Urhebergesetz urheberrechtlichen Schutz, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Webseite des Auftragnehmers sind nur gestattet zum Zweck einer Bestellung bei dieser Firma. Jede darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/ oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und zum Schadenersatz verpflichtet. Warenzeichen der Firma colorplex, das Firmenlogo, die Seitenkopfzeilen und Navigationsleisten, Grafiken und Schaltflächensymbole sind eingetragene Warenzeichen oder Schutzmarken von Firma colorplex ( in Arbeit ). Alle anderen auf unseren Websiten zitierten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.